Je nach Einkommen bietet die AOK unterschiedliche Tarife.
Sie können sich für den AOK-Selbstbehalttarif, der Ihren beitragspflichtigen Einnahmen entspricht entscheiden. Sie können auch einen niedrigeren Tarif wählen, wenn Ihnen der maximale Selbstbehalt in Ihrem Tarif zu hoch ist. Die Wahl eines höheren Tarifes ist nicht möglich.
AOK Selbstbehalttarife
- Senken Sie Ihre Gesundheitskosten, bis zu 600 Euro Bonus überweist Ihnen die AOK, wenn Sie bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen auf Ihr Konto.
- Der auszuzahlende Bonus verringert sich nur, wenn Sie im Laufe des Jahres Rezepte für Medikamente oder Heilmittel zu Lasten der AOK einlösen oder ins Krankenhaus müssen.
Arztbesuche ohne Eigenanteil:
Der reine Arztbesuch oder Vorsorgeuntersuchungen werden nicht angerechnet.
Kalkulierbares Risiko:
Ihr eigenes finanzielles Risiko beträgt je nach Tarif zwischen 80 bis 120 Euro pro Jahr.
Mitversicherte nicht betroffen:
Rezepte und Krankenhausaufenthalte
von mitversicherten Partnern und Kindern werden nicht angerechnet.
So funktionieren die Tarife:
Nach Ihrer Entscheidung für einen der Tarife starten Sie mit einem Grundbonus. Dieser Bonus verringert sich im Kalenderjahr nur, wenn eine Arztbehandlung mit Verordnung eines Rezeptes für Medikamente oder Heilmittel in Anspruch genommen wird oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Je nach Leistung wird Ihnen ein pauschaler Selbstbehalt angerechnet.
Zusätzlich zu Ihrem Grundbonus erhalten Sie einen „Staffelbonus“, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine selbstbehaltauslösenden Leistungen in Anspruch genommen haben. Im ersten Jahr ohne Selbstbehalte beträgt der Staffelbonus 20 Euro, im zweiten Jahr 40 Euro und bei drei Jahren ohne Selbstbehalte 60 Euro.
So läuft die Abrechnung:
Jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung. Dabei werden von der AOK die anrechenbaren Selbstbehalte festgestellt, der gutzuschreibende Bonus ermittelt und beides miteinander verrechnet. Anschließend erfolgt die Auszahlung oder ggf. auch die Forderung des Selbstbehalts.
Wann kann die Teilnahme gekündigt werden?
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an den AOK-Selbstbehalttarifen teilzunehmen. In besonderen Fällen – zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld II erhalten – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
| Tarif | Einnahmen*
| Grund- bonus* | Staffel- bonus* | pausch. Selbstbehalt * | Max. Selbstbehalt* | Max. Gesamt- bonus* |
| Angaben in Euro |
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
|
|
|
| 1 | bis 1.000 | 40 | 20 | 40 | 60 | 10 | 120 | 100 |
| 2 | bis 1.500 | 90 | 20 | 40 | 60 | 22,5 | 170 | 150 |
| 3 | bis 2.000 | 140 | 20 | 40 | 60 | 35 | 220 | 200 |
| 4 | bis 2.500 | 190 | 20 | 40 | 60 | 47,5 | 270 | 250 |
| 5 | bis 3.000 | 240 | 20 | 40 | 60 | 60 | 330 | 300 |
| 6 | bis 3.500 | 340 | 20 | 40 | 60 | 85 | 440 | 400 |
| 7 | über 3.500 | 540 | 20 | 40 | 60 | 135 | 660 | 600 |
Einnahmen* = Ihre beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat in €
Grundbonus* = Ihr Grundbonus je Kalenderjahr in €
Staffelbonus* = Ihr Staffelbonus für Jahre ohne Selbstbehalte in €
pauschaler Selbstbehalt* = Pauschaler Selbstbehalt je Arztbesuch mit Rezept für Medikamente oder Heilmittel zu Lasten der AOK in €. Für jeden Krankenhausaufenthalt wird der doppelte pauschale Selbstbehalt angerechnet
Max. Selbstbehalt* = Maximaler Selbstbehalt in €
Max. Gesamtbonus* = Maximaler Gesamtbonus in €