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Krankenkassen Wahltarife

Sie möchten sich über Wahltarife der einzelnen Krankenkassen informieren? Wählen Sie die gewünschte Kasse aus und Sie bekommen die Informationen zu den Wahltarifen.

Krankenkasse:   

AOK Selbstbehalttarife (Selbstbehalt)

Je nach Einkommen bietet die AOK unterschiedliche Tarife.
Sie können sich für den AOK-Selbstbehalttarif, der Ihren beitragspflichtigen Einnahmen entspricht entscheiden. Sie können auch einen niedrigeren Tarif wählen, wenn Ihnen der maximale Selbstbehalt in Ihrem Tarif zu hoch ist. Die Wahl eines höheren Tarifes ist nicht möglich.

AOK Selbstbehalttarife
- Senken Sie Ihre Gesundheitskosten, bis zu 600 Euro Bonus überweist Ihnen die AOK, wenn Sie  bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen auf Ihr Konto.
- Der auszuzahlende Bonus verringert sich nur, wenn Sie im Laufe des Jahres Rezepte für Medikamente oder Heilmittel zu Lasten der AOK einlösen oder ins Krankenhaus müssen.

Arztbesuche ohne Eigenanteil:
Der reine Arztbesuch oder Vorsorgeuntersuchungen werden nicht angerechnet.

Kalkulierbares Risiko:
Ihr eigenes finanzielles Risiko beträgt je nach Tarif zwischen 80 bis 120 Euro pro Jahr.

Mitversicherte nicht betroffen:
Rezepte und Krankenhausaufenthalte
von mitversicherten Partnern und Kindern werden nicht angerechnet.

So funktionieren die Tarife:
Nach Ihrer Entscheidung für einen der Tarife starten Sie mit einem Grundbonus. Dieser Bonus verringert sich im Kalenderjahr nur, wenn eine Arztbehandlung mit Verordnung eines Rezeptes für Medikamente oder Heilmittel in Anspruch genommen wird oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Je nach Leistung wird Ihnen ein pauschaler Selbstbehalt angerechnet.

Zusätzlich zu Ihrem Grundbonus erhalten Sie einen „Staffelbonus“, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine selbstbehaltauslösenden Leistungen in Anspruch genommen haben. Im ersten Jahr ohne Selbstbehalte beträgt der Staffelbonus 20 Euro, im zweiten Jahr 40 Euro und bei drei Jahren ohne Selbstbehalte 60 Euro.

So läuft die Abrechnung:
Jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung. Dabei werden von der AOK die anrechenbaren Selbstbehalte festgestellt, der gutzuschreibende Bonus ermittelt und beides miteinander verrechnet. Anschließend erfolgt die Auszahlung oder ggf. auch die Forderung des Selbstbehalts.

Wann kann die Teilnahme gekündigt werden?
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an den AOK-Selbstbehalttarifen teilzunehmen. In besonderen Fällen – zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld II erhalten – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

TarifEinnahmen*
Grund-
bonus*
Staffel-
bonus*
pausch. Selbstbehalt *Max. Selbstbehalt*Max. Gesamt-
bonus*
Angaben in Euro
1. Jahr2. Jahr3. Jahr


1bis 1.0004020406010120100
2bis 1.5009020406022,5170150
3bis 2.00014020406035220200
4bis 2.50019020406047,5270250
5bis 3.00024020406060330300
6bis 3.50034020406085440400
7über 3.500540204060135660600

Einnahmen* = Ihre beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat in €
Grundbonus* = Ihr Grundbonus je Kalenderjahr in €
Staffelbonus* = Ihr Staffelbonus für Jahre ohne Selbstbehalte in €
pauschaler Selbstbehalt* =  Pauschaler Selbstbehalt je Arztbesuch mit Rezept für Medikamente oder Heilmittel zu Lasten der AOK in €. Für jeden Krankenhausaufenthalt wird der doppelte pauschale Selbstbehalt angerechnet
Max. Selbstbehalt* = Maximaler Selbstbehalt in €
Max. Gesamtbonus* = Maximaler Gesamtbonus in €

 


AOK-AktivBonusTarif (Selbstbehalt)

Als AOK-Mitglied in Baden-Württemberg können Sie sparen, wenn Sie gesund leben, regelmäßig Vorsorge betreiben und medizinische Leistungen bewusst in Anspruch nehmen.

Wissenswertes in Kürze

Wenn Sie sich für den AOK-AktivBonusTarif entscheiden, wird Ihnen als Mitglied zu Beginn der Teilnahme und dann zu Beginn jeden Kalenderjahres eine Grundprämie gutgeschrieben. Sie ist von Ihrem Bruttoeinkommen abhängig und wird am Jahresende Ihren Selbstbehalten gegenübergestellt. Als Teilnehmer am AOK-AktivBonusTarif verpflichten Sie sich für jeden Arztbesuch mit Arzneimittelverordnung sowie für jeden Krankenhaustag einen pauschalen Selbstbehalt zu erbringen. Der pauschale Selbstbehalt orientiert sich genauso wie die Grundprämie am Bruttoeinkommen.

Kein Selbstbehalt fällt an für

·    alle (Zahn-)Arztbesuche, bei denen kein Rezept für Medikamente ausgestellt wird,

·    sonstige Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz,

·    Vorsorgeuntersuchungen,

·    alle Leistungen, die Ihre mitversicherten Familienangehörigen in Anspruch nehmen.

Zusätzlich zur Grundprämie können Sie innerhalb eines Kalenderjahres einen Vorsorgebonus in Höhe von bis zu 100 Euro erwerben. Für jede Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchung sowie für jede empfohlene Schutzimpfung, die Sie oder die bei Ihnen mitversicherten Familienangehörigen in Anspruch nehmen, werden 20 Euro gutgeschrieben. Außerdem erhalten Sie als Mitglied 20 Euro für die Teilnahme an einer besonderen Versorgungsform (z. B. hausarztzentrierte Versorgung, AOK-FacharztProgramm). Ihr finanzielles Risiko bei einer Teilnahme am AOK-AktivBonusTarif bleibt überschaubar. Bei ganzjähriger Teilnahme und nachgewiesenem Vorsorgebonus beträgt es je nach Tarifklasse zwischen 20 und 60 Euro im Jahr.

 

Tarif

Einnahmen*

Grund-
bonus*

Vorsorge-
bonus*

pausch. Selbstbehalt *

max. Selbstbehalt*

max. Gesamt-
bonus*

Angaben in Euro

 

 

 

 

 

 

 

1

bis 1.500

80

20

 

 

25,-

200,-

180,-

2

bis 3.000

140

20

 

 

35,-

280,-

240,-

3

über 3.000

200

20

 

 

45,-

360,-

300,-

Einnahmen* = Ihre beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat in €
Grundbonus* = Ihr Grundbonus je Kalenderjahr in €
Vorsorgebonus* = Ihr Vorsorgebonus pro Maßnahme für die Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie für Impfungen in € (max. 100,- € je Familie im Kalenderjahr)
pauschaler Selbstbehalt* =  Pauschaler Selbstbehalt je Arztbesuch mit Rezept für Medikamente zu Lasten der AOK in €. Für jeden Krankenhaustag wird ein pauschaler Selbstbehalt angerechnet
Max. Selbstbehalt* = Maximaler Selbstbehalt in €
Max. Gesamtbonus* = Maximaler Gesamtbonus in €

DMP (Bonus)
Die jahrelang bewährten und erprobten Programme für chronisch kranke Menschen bei Diabetes, Asthma, koronare Herzerkrankungen und Brustkrebs gewährleisten eine optimale medizinische Versorgung. Die Befreiung von der Praxisgebühr und niedrige Belastungsgrenzen für Zuzahlungen halten auch die finanziellen Belastungen für chronisch Kranke in Grenzen.
Hausarztmodell (sonstiges)
Die AOK Baden Württemberg bietet ein Hausarztmodell. Teilnehmer an dem Modell steuern immer zuerst den Hausarzt an.
ProFit (Bonus)
Die AOK Baden-Württemberg fördert gesundheitsbewusstes Verhalten auch mit dem Prämienprogramm ProFit. Versicherte können sich bei ProFit einschreiben und erhalten bei regelmäßiger Inanspruchnahme von

a) qualitätsgesicherten Leistungen zur Primärprävention
b) Maßnahmen, die nachweislich der Gesundheitsförderung dienen und gesundheitsbewusste Verhaltensweisen fördern, nach Maßgabe der Ausführungsbestimmungen
c) Leistungen zur Früherkennung nach § 25 SGB V (Gesundheitsuntersuchung)
d) Leistungen zur Früherkennung nach § 26 SGB V (Kinderuntersuchung)
e) Schutzimpfungen im Sinne des § 20d Abs. 1 und 2 SGB V

eine Prämie. Diese Prämie wird in Punkten vergütet. Die Versicherten haben die Wahl, ob sie sich für die Punkte eine hochwertige Sachprämie oder eine Überweisung auf ihr Girokonto auswählen. Neben den Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsangeboten werden auch viele sportliche Aktivitäten, wie z.B. der regelmäßige Besuch eines qualitätsgesicherten Fitness-Studios, die aktive Betätigung im Sportverein, die Teilnahme an AOK-Bewegungstreffs und auch der Nachweis der körperlichen Fitness prämiert.

 

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